Am 31. August 2021berichtete die Tagesschau, dass die Telekom ihren De-Mail-Service zum 31. August 2022 einstellen wird. Diesen Schritt kann ich persönlich gut nachvollziehen, empfand ich die DE-Mail und den ePostbrief doch schon 2012 als Rohrkrepierer.
In diesem Beitrag möchte ich euch meine persönliche Vorstellung schildern, wie (rechts-)sichere elektronische Kommunikation aussehen könnte. Auf Fachchinesisch verzichte ich dabei bewusst und gehe bei der Technik nur soweit ins Detail wie absolut notwendig. So können möglichst viele Personen dem Text folgen.
Im ersten Abschnitt beschäftige ich mich damit, welche Merkmale eine (rechts-)sichere elektronische Kommunikationslösung aufweisen muss. Allerdings bin ich kein Jurist, so dass mir eine Beurteilung, ob etwas nach geltendem Recht tatsächlich rechtssicher ist, nicht möglich ist.
Anschließend beschreibe ich, warum es aus meiner Sicht bisher nicht geklappt hat, eine Lösung zu etablieren und was den existierenden Lösungen zum Erfolg fehlt.
Zum Schluss beschreibe ich meine Wunschlösung.
Welche Merkmale muss eine Lösung besitzen?
Eine Lösung für die Kommunikation mit und zwischen Behörden, Bürgern und Unternehmen muss gewisse Anforderungen an Authentizität, Integrität, Vertraulichkeit, Verbindlichkeit und Zurechenbarkeit erfüllen.
So muss hinreichend sichergestellt bzw. nachvollzogen werden können, von wem eine Nachricht stammt (Authentizität) und ob sie auf dem Weg vom Sender zum Empfänger verändert worden ist (Integrität). Ebenso muss sichergestellt werden, dass ein Sender einer Nachricht seine Willensbekundung nicht unzulässig abstreiten kann (Verbindlichkeit und Zurechenbarkeit). Üblicherweise sollen nur der Sender und die adressierten Empfänger Kenntnis über den Inhalt einer Nachricht erlangen (Vertraulichkeit).
In der analogen Welt dient zum Nachweis der Authentizität häufig die Vorlage eines Ausweisdokuments und/oder die eigenhändige Unterschrift. Bei einem Brief mit eigenhändiger Unterschrift wird in der Regel die Integrität unterstellt. Auch die Anforderungen an die Verbindlichkeit und Zurechenbarkeit gelten dabei in den meisten Fällen als erfüllt. Vertraulichkeit erreicht man häufig schon dadurch, dass man eine Nachricht in einem verschlossenen Briefumschlag verschickt, statt sie auf eine Postkarte zu schreiben. All diese Maßnahmen bieten keinen hinreichenden Schutz vor der Ausspähung und Manipulation durch Geheimdienste. Doch dies ist meines Wissens auch nicht die Anforderung, welche an die analogen Kommunikationsmittel gestellt wird.
Eine elektronische Lösung muss mindestens die gleichen Anforderungen erfüllen wie ihr analoges Gegenstück. Sonst bietet sie kaum einen Mehrwert und stellt den Nutzer sogar schlechter.
Das vermutlich wichtigste Merkmal kommt zum Schluss. Eine Lösung muss gleichermaßen auf dem Desktop-PC, Notebook, Tablet und selbstverständlich Smartphone nutzbar sein.
Digitale Signaturen für Authentizität, Integrität, Verbindlichkeit und Zurechenbarkeit
Ich belasse es hier bewusst bei einer ganz allgemeinen und un-technischen Beschreibung des Verfahrens.
Eine digitale Signatur besteht grundsätzlich aus zwei Komponenten. Einer Komponente zum Signieren einer Nachricht bzw. eines Antrags oder sonstigen Dokuments und einer Komponente, mit welcher eine solche Signatur überprüft und ihrem Besitzer zugeordnet werden kann.
Und technische Internetstandards dazu existieren bereits. Das Rad muss nicht neu erfunden werden:
- Das OpenPGP Message Format (RFC4880)
- Die Secure/Multipurpose Internet Mail Extensions (S/MIME) Version 4.0 (RFC8551)
- Die Internet X.509 Public Key Infrastructure (RFC5280)
- Das Memo PKCS #9: Selected Object Classes and Attribute Types Version 2.0 (RFC2985)
Unbestritten ist, dass es im Bereich der nutzbaren Implementierung dieser Standards noch erhebliches Verbesserungspotenzial gibt.
Vertraulichkeit durch Verschlüsselung
Hierfür existieren in der IT bereits etablierte Ansätze. Diese sind oben in vier Punkten bereits aufgeführt.
Den größten Fehler, den man begehen kann, ist eine eigene Verschlüsselung für seine Anwendung zu entwickeln. Die Erfahrung zeigt, dass es nicht lange dauert, bis diese gebrochen ist. Auch hier gilt, erfindet das Rad nicht neu.
Ob es sich dabei stets um Ende-zu-Ende-Verschlüsselung handeln muss, stelle ich in Frage. Ein Brief wird häufig bereits im Posteingang geöffnet und dann intern an die bearbeitende Stelle weitergeleitet. Äquivalent und in vielen Fällen ausreichend wäre demnach eine Transport-Verschlüsselung, welche eine Nachricht verschlüsselt vom Sender an den Verantwortungsbereich einer Organisation bzw. des Empfängers transportiert, wo diese intern jedoch entschlüsselt weitergeleitet und bearbeitet werden kann. Dem spricht nicht entgegen, dass es Nachrichten einer erhöhten Vertraulichkeitsstufe geben kann, welche nur durch bestimmte Empfänger entschlüsselt werden können dürfen.
In diesem Bereich existieren bereits funktionierende Lösungen, welche die klassische E-Mail ergänzen. Zugegeben sind diese aktuell jedoch technisch versierten Personen vorbehalten, da es seit Jahren an einfach zu nutzenden Client-Implementierungen mangelt.
Einwurf-Einschreiben und das Fax mit Sendebericht
Sind Fristen zu wahren, ist es nach meiner Erinnerung ausreichend, wenn eine Nachricht innerhalb der Frist im Verantwortungsbereich des Empfängers eingeht. Damit kann der Briefkasten oder das empfangende Fax gemeint sein. Zum Nachweis dient dem Sender in diesen Fällen ein Einschreiben oder der Sendebericht des Fax.
Entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen vorausgesetzt, wäre es ausreichend, wenn eine E-Mail den empfangenden Mailserver fristgerecht erreicht. Mit der „Delivery Status Notification (DSN)“ existiert auch hier bereits eine technische Lösung, bei welcher der Mailserver eine Status-E-Mail an den Absender der E-Mail versendet. Einziger Haken an dieser Sache ist, dass es aktuell allein in der Verantwortung des Mailserver-Betreibers liegt, ob diese Funktion aktiviert ist oder nicht. Man kann sich also nicht darauf verlassen, dass man eine entsprechende Benachrichtigung erhält.
Warum es bisher nicht geklappt hat
Hier lassen sich in meinen Augen zwei Problembereiche differenzieren.
Sicherheit und Nutzbarkeit
Die gute alte E-Mail an sich ist wie eine Postkarte. Jeder, der sie auf dem Transportweg in die Hände bekommt, kann sie lesen. Um die E-Mail für Authentizität und Integrität zu ertüchtigen, gibt es seit Jahren OpenPGP und S/MIME, welche für normale Nutzer völlig unbenutzbar sind. Selbst unter meinen IT-Kollegen sind diese Verfahren nicht weit verbreitet.
Selbst wenn das Projekt „pretty Easy privacy“ hier eine Vereinfachung der Handhabung anstrebt, bleibt hier das Problem, dass OpenPGP-Signaturen keine qualifizierten Signaturen nach Signaturgesetz darstellen.
Bei den Alternativen sieht es jedoch nicht besser aus. An dieser Stelle mache ich es mir einfach und verlinke die entsprechenden Abschnitte in der Wikipedia zu DE-Mail, ePostbrief und BeA.
Henne-Ei-Problem
Lange Zeit besaß ich sowohl eine DE-Mail- als auch ePostbrief-Adresse und wartete auf entsprechende Angebote, wo ich einen Mehrwert aus der Nutzung ziehen kann.
Ich bin jetzt jedenfalls für die De-Mail
Auf dem Weg zur DE-Mail Adresse
gerüstet und hoffe, dass im Laufe des Jahres möglichst viele
öffentliche Einrichtungen und Unternehmen der Privatwirtschaft ebenfalls
die Möglichkeit schaffen, die Kommunikation via De-Mail abzuwickeln.
Denn nur wenn diese Institutionen mitziehen wird sich die De-Mail
durchsetzen können und einen echten Mehrwert bieten. Und so werde ich
skeptisch und gespannt die weitere Entwicklung der De-Mail beobachten.
Das Zitat stammt aus einem Beitrag von 2013. Für diesen Beitrag habe ich noch einmal geprüft, welche der Organisationen eine DE-Mail-Adresse besitzen, mit denen ich gerne auf sicherem Wege kommunizieren möchte. Das Ergebnis lässt sich aus folgender Tabelle ablesen.
Name der Organisation/des Unternehmens/der Behörde | DE-Mail ja/nein? |
---|---|
Meine Direkt-Bank | nein |
Meine Hausbank | nein |
Mein Arbeitgeber | nein |
LBV NRW | ja |
Meine Krankenkasse | nein |
Alle meine verschiedenen Versicherungsanbieter | nein |
Meine Gemeindeverwaltung | nein |
Die Kreisverwaltung | ja |
Von mir regelmäßig genutzter Online-Handel | nein |
Zumindest für mich persönlich ist das Angebot sehr überschaubar. Dabei sind die DE-Mail-Adressen dann auch noch häufig gut auf den Webseiten der Anbieter versteckt. Andere, komfortabel nutzbare Kontaktmöglichkeiten stehen bereit und im Vordergrund.
Obige Anbieter haben alle gemeinsam, dass es akzeptable Kontaktmöglichkeiten gibt. So ist auf Seite der Empfänger und auf meiner Seite als Absender die Motivation gering, DE-Mail zu nutzen.
Dieses Henne-Ei-Problem wurde bis heute nicht gebrochen. Und ich glaube nicht daran, dass sich dies noch ändern wird.
Ein ähnliches Henne-Ei-Problem sehe ich aktuell auch noch bei der eID-Funktion des elektronischen Personalausweises. Außer meiner Kfz-Zulassungsstelle habe ich noch keine weiteren Anbieter gefunden, wo mir diese Funktion einen Vorteil bringt.
Wie könnte eine Lösung aussehen?
Im ersten Abschnitt dieses Beitrags habe ich bereits etwas zu Authentizität, Integrität, Verbindlichkeit und Zurechenbarkeit geschrieben. Alle diese Punkte würde ich mit einem Produkt im Scheckkartenformat adressieren, das viele Deutsche Staatsbürger bereits ihr Eigen nennen. Mit dem Personalausweis:
- Der Personalausweis – https://www.personalausweisportal.de
- Der elektronische Personalausweis (nPA) auf Wikipedia
Dieser Personalausweis bietet neben einer Online-Ausweis-Funktion auch die Möglichkeit, Signaturzertifikate für eine qualifizierte elektronische Unterschrift zu speichern.
Mit der Online-Ausweis-Funktion gibt es die Henne. Jetzt brauchen wir noch Eier. Und mit Eiern meine ich Angebote der Behörden, Ämter und Verwaltungen zur Nutzung dieser Funktion. Diese sind nicht durch Gewinnerzielungsabsicht gehemmt und können maßgeblich dazu beitragen, den Teufelskreis zu durchbrechen. Bei den notwendigen Prozessen muss ein Fokus darauf gelegt werden, die Hürde zur Adaption durch private Unternehmen nicht zu hoch zu legen, da diese sonst keine Motivation haben, ein weiteres Authentifizierungsverfahren anzubieten.
Es gibt Kartenlesegeräte und Apps. Hier fehlt es in meinen Augen eigentlich nur noch an Angeboten.
Etwas düsterer sieht es aktuell mit der Unterschrift aus:
Derzeit gibt es keinen Anbieter für Signaturzertifikate, die mit dem Personalausweis verwendet werden können.
URL: https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/funktionen/funktionen-node.html#doc14626304bodyText3
Das traurige Ende dieser Funktion ist in einem heise-Artikel aus Oktober 2018 nachzulesen. Die darin genannte Petition erreichte ihr Quorum leider nicht. Die Frage lautet nun, wo bekommen wir eine Henne für diese Funktion her? Hier wünsche ich mir, dass unsere Bundesregierung uns diese beschafft.
Denn ein Teil der Infrastruktur, welche zur Verwaltung von Signaturzertifikaten benötigt wird, existiert bereits. Um einen neuen Personalausweis zu beantragen, muss die Identität des Antragstellers festgestellt werden. Hier kann ein und derselbe Verwaltungsprozess sowohl zur Beantragung des Personalausweises, als auch zur Beantragung eines Signaturzertifikats benutzt werden.
Der Vorteil für die Bürgerinnen und Bürger ist offensichtlich. Mit einem Gang zum Amt erhalten sie ihren Personalausweis mit Signaturzertifikat. Sie müssen sich daheim nicht mehr damit beschäftigen, wie sie nun ein Zertifikat auf ihren nPA bekommen.
Alternativ dazu bietet die Möglichkeit der Fernsignatur evtl. die Chance, an unsere Henne zu kommen. Das BSI hat hierzu von 2019 bis 2020 ein Pilotprojekt durchgeführt und erfolgreich beendet.
Anschließend sind es auch hier die Behörden, Ämter und Verwaltungen, welche die ersten Eier legen müssen, um die kritische Masse zu erreichen. Andere Organisationen werden dann nachziehen. Denn ich bin mir sicher, das Interesse an einer sicheren digitalen Unterschrift ist groß.
Damit hätten wir eine Lösung, um sich online auszuweisen und um Dokumente digital zu unterschreiben (signieren). Was noch fehlt, ist eine Möglichkeit diese Dokumente, unter Einhaltung eines Mindestmaß an Vertraulichkeit, an den gewünschten Empfänger zu versenden.
Tja, hier fällt mir leider auch nichts besseres ein, als die gute alte E-Mail zu ertüchtigen. Alternativ kann ich mir jedoch auch einen SSL/TLS-geschützten Uploadbereich beim Empfänger vorstellen, in den ich meine Anträge/Dokumente hochladen kann und nach dem erfolgreichen Upload eine Quittung bekomme. Allerdings fehlt bei letztem Verfahren die Antwortmöglichkeit.
Mit dem nPA als Signaturkarte und der dazugehörigen Infrastruktur fehlt es hier allerdings nur noch an passenden Clientanwendungen, um diese Zertifikate praktisch nutzbar zu machen.
Stammen die für die Verschlüsselung benötigten öffentlichen Schlüssel eines Empfängers aus einem amtlichen Verzeichnis, wurde im Vorfeld geprüft, ob der öffentliche Schlüssel von Bob auch wirklich zu Bob gehört. Und nicht Trudy einfach einen Schlüssel auf einen Schlüsselserver hochlädt und behauptet, Bob zu sein.
Sicher ist es nicht ganz so einfach, wie hier geschrieben. Sonst hätte es ganz sicher schon jemand umgesetzt. Doch denke ich, dass man ausgehend vom Personalausweis und dem elektronischen Aufenthaltstitel hier eine Lösung schaffen kann. Unsere Regierung muss es sich dazu im „Neuland“ nur gemütlich einrichten und vorangehen.
PS: Und vielleicht klappt es ja irgendwann doch noch mit verschlüsselter E-Mail-Kommunikation. ;)