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Maßnahmen bei rechtswidriger Nummernnutzung aufgrund von SMS-Spam

Dies ist ein Folgeartikel zu dem am 27.02.2015 von mir veröffentlichten Artikel „Spam-SMS und wie man sich dagegen wehrt„, in welchem ich eine Möglichkeit aufgezeigt habe, sich durch Beschwerde bei der Bundesnetzagentur gegen SMS-Spam zur Wehr zu setzen.

Ich habe damals aufgrund einer erhaltenen Spam-SMS Beschwerde bei der Bundesnetzagentur eingereicht. In dieser Woche, also knapp vier Monate später, habe ich wieder Nachricht von der Bundesnetzagentur erhalten, welche ich hier wiedergeben möchte.

Das wichtigste vorweg: Nach Prüfung des Sachverhalts wurden missbräuchlich genutzte Rufnummern durch die Mobilfunkanbieter auf Anordnung der Bundesnetzagentur abgeschaltet.

Antwort-E-Mail Nummer 1

Ihre Nachricht vom: 20.03.2015

Unser Zeichen: EB780193

Rechtswidrige Nummernnutzung aufgrund von SMS-Spam

Sehr geehrte Damen und Herren,

in obiger Angelegenheit kommen wir auf Ihre Beschwerde zu einer unverlangten Werbe-SMS mit einem angeblich privaten Kontaktwunsch zurück. Im Text der Werbe-SMS wurde eine Mobilfunkrufnummer für eine Kontaktaufnahme beworben.

Die Bundesnetzagentur hat den zu Grunde liegenden Sachverhalt umfassend geprüft. In derselben Angelegenheit sind dabei noch weitere Hinweise – darunter auch zu anderen Rufnummern – eingegangen. Die Werbe-SMS verfolgten den Zweck, den Verbraucher zu einem Anruf der beworbenen Mobilfunkrufnummer zu bewegen. Nach den hier vorliegenden Erkenntnissen wurde unter den beworbenen Kontaktrufnummern ein kostenpflichtiger Telefon-Chatdienst betrieben.

Aufgrund von Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hat die Bundesnetzagentur mit Bescheid vom 30.04.2015 gegenüber dem Mobilfunknetzbetreiber die Abschaltung von insgesamt 19 Mobilfunkrufnummern, darunter auch die von Ihnen angezeigte Rufnummer, zum 06.05.2015 angeordnet.

Der Netzbetreiber hat die Mobilfunkrufnummern entsprechend abgeschaltet. Damit ist der rechtswidrige beworbene Dienst unter diesen Rufnummern nicht mehr erreichbar.

Aktuelle Informationen zu Rufnummern, zu denen die Bundesnetzagentur Maßnahmen verfügt hat, sind regelmäßig auch auf der Internetseite http://www.bundesnetzagentur.de/Massnahmenliste veröffentlicht. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die eingestellten aktuellen Hinweise.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Bundesnetzagentur

mailto: rufnummernmissbrauch@bnetza.de
http://www.bundesnetzagentur.de
fon 0291/9955-206
fax 0291/9955-180

Bundesnetzagentur
Außenstelle
Meschede
Postfach 11 51
59851 Meschede
fax 0291/9955-180

Antwort-E-Mail Nummer 2

Ihre Nachricht vom: 25.02.2015

Unser Zeichen: EB775395

Rechtswidrige Nummernnutzung aufgrund von SMS-Spam

Sehr geehrte Damen und Herren,

in obiger Angelegenheit kommen wir auf Ihre Beschwerde zu einer unverlangten Werbe-SMS von einer herkömmlichen Mobilfunkrufnummer mit einem angeblich privaten Kontaktwunsch zurück. Im Text der Werbe-SMS wurde eine weitere Rufnummer für eine Kontaktaufnahme beworben.

Die Bundesnetzagentur hat den zu Grunde liegenden Sachverhalt umfassend geprüft. In der Angelegenheit sind dabei noch weitere Hinweise – darunter auch zu anderen Rufnummern – eingegangen. Die Werbe-SMS verfolgten den Zweck, den Verbraucher zu einem Anruf der in der SMS beworbenen Kontaktrufnummern zu bewegen. Nach den hier vorliegenden Erkenntnissen wurde hierunter ein kostenpflichtiger Telefon-Chatdienst betrieben.

Aufgrund von Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hat die Bundesnetzagentur mit Bescheid vom 01.06.2015 gegenüber dem Mobilfunknetzbetreiber die Abschaltung von insgesamt 166 Absenderrufnummern, darunter auch die von Ihnen angezeigte Rufnummer, zum 03.06.2015 angeordnet.

Der Netzbetreiber hat die Mobilfunkrufnummern abgeschaltet. Über diese Rufnummern können damit keine weiteren Werbe-SMS mehr versendet werden.

Die Abschaltung der in den SMS beworbenen Kontaktrufnummern wurde bereits in vorangegangenen Verfahren mit Bescheiden vom 30.04.2015 angeordnet.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Bundesnetzagentur

mailto: rufnummernmissbrauch@bnetza.de
http://www.bundesnetzagentur.de
fon 0291/9955-206
fax 0291/9955-180

Bundesnetzagentur
Außenstelle
Meschede
Postfach 11 51
59851 Meschede

Fazit

Mit nur wenigen Minuten Aufwand konnte ich mit dazu beitragen, dass in diesem Schritt 185 missbräuchlich genutzte Rufnummern abgeschaltet werden konnten. Von diesen Rufnummern aus werden wir nun immerhin nicht mehr belästigt.

Ein kleiner, aber feiner Etappensieg im Kampf gegen unseriöse Werbetreibende und Abzocker.

Spam-SMS und wie man sich dagegen wehrt

Aus gegebenen Anlass möchte ich in diesem Artikel über Spam-SMS berichten und einen Weg aufzeigen, wie man sich wirksam gegen diese lästigen SMS wehren kann.

Was sind Spam-SMS?

Spam-SMS sind unverlangte SMS. Sie haben meist das Ziel, den Empfänger in eine Kostenfalle zu locken. Häufig wird dabei von professionellen Animateuren ein Flirt vorgetäuscht. Mit Methoden des „Social Engineering“ wird versucht, das Opfer möglichst lange dazu zu animieren, die Konversation fortzusetzen.

example of an actual case of sms spam

Beispiel einer aktuellen Spam-SMS

Häufig wird dabei verschleiert, dass durch die Antwort an die angegebene Rufnummer hohe Kosten entstehen.[1. AntiSpam e.V.]

Woher haben die Täter meine Rufnummer?

Spam-SMS werden nicht von Menschen versendet. Computerprogramme versenden diese Nachrichten auf gut Glück an einen automatisch generierten Nummernkreis.[2. Wie kommen die SMS-Spammer an meine Handy-Nummer?]

Wie kann man sich wehren?

Im Kampf gegen den nervigen SMS-Spam, steht einem die Bundesnetzagentur zur Seite.

Hier kann jeder zu verschiedenen Fällen von Rufnummernmissbrauch Beschwerde einreichen.

Die Beschwerde kann dabei direkt über ein Online Formular[3. Beschwerde/Anzeige/Anfrage in Zusammenhang mit einer Rufnummer] eingereicht werden. Alternativ kann man auch ein PDF-Formular[4. Mitteilung über den Erhalt unverlangter Werbung über Fax, Telefon und E-Mail] ausfüllen, ausdrucken und per Post an die Bundesnetzagentur senden.

Einfach und schnell gibt man seine Anzeige mit dem Online-Beschwerdeformular auf. Durch einen kurzen Frage- und Antwortmodus wird die Anzeige / Anfrage in wenigen Schritten erstellt.

Um den begangenen Rufnummernmissbrauch zu beweisen, ist es ratsam einen Screenshot von der oder den erhaltenen Spam-SMS zu erstellen. Falls man noch nicht weiß, wie man mit dem Smartphone einen Screenshot erstellt, hilft euch das Internet nach einer kurzen Suchanfrage schnell auf die Sprünge.

Nachdem man eine Beschwerde eingereicht hat, erhält man kurze Zeit später eine Bearbeitungsbestätigung mit einem Aktenzeichen.

Maßnahmen der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur selbst schreibt dazu:

Die von Ihnen zu machenden Angaben dienen der Einleitung von Ermittlungen, die zu Maßnahmen gegen Rufnummernmissbrauch und unerlaubte Telefonwerbung führen können. Soweit dies zur Verfolgung des Rechtsverstoßes erforderlich ist, werden die von Ihnen gemachten Angaben an andere Behörden oder Diensteanbieter übermittelt. Nach Abschluss der erforderlichen Ermittlungsarbeit sowie eines eventuellen Verwaltungs- oder Bußgeldverfahrens erhalten Sie unaufgefordert weitere Nachricht bzw. werden im Internet über den Ausgang informiert.

Mögliche Maßnahmen:

  • Abschaltung der Rufnummern
  • Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot
  • Bußgelder

Dazu veröffentlicht die Bundesnetzagentur auf ihren Seiten eine Maßnahmenliste[5. Maßnahmenliste der Bundesnetzagentur], welche über die wegen Missbrauchs von Rufnummern ergriffenen Maßnahmen der letzten 6 Monate informiert.

Ich persönlich habe die Erfahrung gemacht, dass die Bundesnetzagentur jeder Anzeige nachgeht. Dabei kann es manchmal bis zu mehreren Monaten dauern, bis der Betreiber einer Rufnummer ermittelt werden kann. Doch darum muss man sich ja nicht selbst kümmern.

Also macht mit, beim Kampf gegen Spam!